Cookies in MHMeRECRUITING
Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrer Festplatte dem von Ihnen verwendeten Browser zugeordnet gespeichert werden und durch welche der Stelle, die den Cookie setzt (hier durch uns), bestimmte Informationen zufließen. Cookies können keine Programme ausführen oder Viren auf Ihren Computer übertragen. Sie dienen dazu, das Internetangebot insgesamt nutzerfreundlicher und effektiver zu machen.
Hinsichtlich der Cookies ist zwischen den notwendigen und nicht notwendigen zu unterscheiden. Als technisch notwendige Cookies gelten demgegenüber all solche Cookies, die für den Betrieb einer Website und deren Funktionen erforderlich sind. Als technisch nicht notwendige und Cookies gelten all diejenigen, die für den Betrieb einer Website und die Bereitstellung spezifischer Seitenfunktionen nicht zwingend technisch erforderlich sind.
E-Mails und mobile Anwendungen können kleine, transparente Bilddateien oder Codezeilen enthalten, um aufzuzeichnen, wie Sie mit ihnen interagieren. Diese Informationen werden verwendet, um Website- und App-Publisher dabei zu unterstützen, ihre Dienste besser zu analysieren und zu verbessern.
Wir setzen folgende technisch notwendige und nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) i.V.m § 6 Abs. 1 lit. g) KDG unbedingt erforderliche Cookies ein, da diese entsprechend ihres angegebenen Verwendungszwecks für den Betrieb unserer Webseite notwendig sind. Die durch technisch notwendige Cookies erhobenen Nutzerdaten werden nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen verwendet.
Session-Cookie
- Anbieter: MHM
- Verwendungszweck: Speicherung von Daten zur technischen Sitzungssteuerung im Speicher Ihres Browsers. Diese werden nicht zum Erheben von Nutzungsdaten verwendet.
- Aufbewahrungsdauer: Bis zum Schließen des Browsers.
Applicant-Cookie
- Anbieter: MHM
- Verwendungszweck: Erstellung einer Auswertung, von welcher Website die Bewerber auf die Anwendung geleitet wurden und ob diese Bewerber hierüber ihre Bewerbung abgeschlossen haben.
- Aufbewahrungsdauer: Diese Cookies werden standardmäßig für eine Woche gespeichert und danach gelöscht, sofern die Cookies nicht früher über die Browsereinstellungen gelöscht werden.
Einsatz von Drittanbietern
Wir setzen folgende technisch nicht notwendige Cookies ein. Für die Verarbeitung der in diesem Rahmen verarbeiteten personenbezogenen Daten und für die Übermittlung Ihrer Daten in Drittländern ist Ihre Einwilligung gemäß § 25 Abs. 1 TTDSG i.V.m. § 6 Abs. 1 lit. b) i.V.m. § 41 Abs. 1 KDG erforderlich.
"_pik_id"
- Anbieter: Matomo
- Verwendungszweck: Wird verwendet, um einige Details über den Nutzer zu speichern, wie z .B. die eindeutige Besucher-ID.
- Aufbewahrungsdauer: Die Daten werden auf eigenen Servern bis zu 13 Monaten gespeichert.
"_pik-ref"
- Anbieter: Matomo
- Verwendungszweck: Speicherung der Internetadresse (URL), über die der Nutzer zur aktuellen Webseite gelangt ist.
- Aufbewahrungsdauer: Die Daten werden auf eigenen Servern bis zu 6 Monaten gespeichert.
"_pk_ses"
- Anbieter: Matomo
- Verwendungszweck: Kurzlebige Cookies, die zur vorübergehenden Speicherung von Daten für den Besuch verwendet werden.
- Aufbewahrungsdauer: Die Daten werden auf eigenen Servern bis zur Beendigung der Sitzung gespeichert.
"Js_clid"
- Anbieter: Jobspreader
- Verwendungszweck: Dieses Cookie setzt eine zufällig vergebene zufällige Jobspreader-Click-ID. Anhand dieser ID kann erkannt werden, dass ein – nicht: welcher – User über eine Anzeige, die via des Jobspreaders platziert wurde, auf die Karriere-Seite gelangt. Das heißt, es wird die Jobspreader-Click-ID, die entsprechende Job-URL (von der Stellenanzeige) und der aktuelle Zeitstempel (um die Eindeutigkeit zu gewährleisten) vermerkt.
- Aufbewahrungsdauer: Dieses Cookie wird für 30 Tage gespeichert und nach diesem Zeitraum gelöscht.
"js_startqueue"
- Anbieter: Jobspreader
- Verwendungszweck: Dieses Cookie wird verwendet, um den Klick eines Users – nicht: welcher - auf den Button „start application“ nachvollziehen zu können. Hier wird die Jobspreader-Click-ID, die aktuelle Job-URL und der aktuellen Zeitstempel (um die Eindeutigkeit zu gewährleisten) verarbeitet.
- Aufbewahrungsdauer: Im Anschluss wird das Cookie gelöscht.
"js_endqueue"
- Anbieter: Jobspreader
- Verwendungszweck: Dieses Cookie wird verwendet, um den Klick eines Users – nicht: welcher – im Sinne des Endes des Bewerbungsprozesses („End Application“) nachvollziehen zu können. Hier wird die Jobspreader- Click-ID, die aktuelle Job-URL und der aktuellen Zeitstempel (um die Eindeutigkeit zu gewährleisten) verarbeitet.
- Aufbewahrungsdauer: Im Anschluss wird das Cookie gelöscht.
"js_end"
- Anbieter: Jobspreader
- Verwendungszweck: Dieses Cookie wird verwendet, um auf die mit dem Cookie js_endqueue erkannte Beendigung des Bewerbungsprozesses, diese Analyse zu beenden. Zuvor wird erneut noch einmal die Click -ID, die aktuelle Job-URL und der aktuellen Zeitstempel (um die Eindeutigkeit zu gewährleisten) verarbeitet sowie die Information, dass die Bewerbung und diese Analyse abgeschlossen ist, vermerkt.
- Aufbewahrungsdauer: So dann werden alle Cookies gelöscht.
Zur Erläuterung dieser Tracking-Tools verweisen wir auf die nachfolgenden Ausführungen zu den von uns eingesetzten Drittanbietern.
Matomo
Wir nutzen auf unserer Webseite das Open-Source-Software-Tool Matomo (ehemals PIWIK) zur Analyse des Surfverhaltens unserer Nutzer. Die Software setzt ein Cookie auf dem Rechner der Nutzer (zu Cookies siehe bereits oben). Werden Einzelseiten unserer Webseite aufgerufen, so werden folgende Daten gespeichert:
- Zwei Bytes der IP-Adresse des aufrufenden Systems des Nutzers
- Die aufgerufene Webseite
- Die Webseite, von der der Nutzer auf die aufgerufene Webseite gelangt ist
- Die Unterseiten, die von der aufgerufenen Webseite aus aufgerufen werden
- Die Verweildauer auf der Webseite
- Die Häufigkeit des Aufrufs der Webseite
Die Software läuft dabei ausschließlich auf den Servern unserer Webseite. Eine Speicherung der personenbezogenen Daten der Nutzer findet nur dort statt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Software ist so eingestellt, dass die IP-Adressen nicht vollständig gespeichert werden, sondern 2 Bytes der IP-Adresse maskiert werden (Bsp.: 192.168.xxx.xxx). Auf diese Weise ist eine Zuordnung der gekürzten IP-Adresse zum aufrufenden Rechner nicht mehr möglich.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer ist die freiwillige und ausdrückliche Einwilligung gemäß § 6 Abs. 1 lit. b) KDG i.V.m. § 41 Abs. 1 KDG , welche im Rahmen des Cookie-Banners eingeholt wird. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer ermöglicht uns eine Analyse des Surfverhaltens unserer Nutzer. Wir sind in durch die Auswertung der gewonnen Daten in der Lage, Informationen über die Nutzung der einzelnen Komponenten unserer Webseite zusammenzustellen. Dies hilft uns dabei unsere Webseite und deren Nutzerfreundlichkeit stetig zu verbessern.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für unsere Aufzeichnungszwecke nicht mehr benötigt werden.
Matomo nutzt Cookies. Diese werden auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und von diesem an unsere Seite übermittelt. Daher haben Sie als Nutzer auch die volle Kontrolle über die Verwendung von Cookies. Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Dies kann auch automatisiert erfolgen. Werden Cookies für unsere Webseite deaktiviert, können möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Webseite vollumfänglich genutzt werden. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihre Seitenaufrufe in die Statistiken einbezogen werden, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Sie können HTTP-Cookies in Ihrem Browser löschen.
- Sie können in vielen modernen Browsern einstellen, den Seitenbetreibern zu signalisieren, sie nicht in derartige Statistiken einzubeziehen (sogenanntes "Do-not-track"). Wir halten uns an diese Vorgabe.
- Schließlich können Sie auch spezifisch für unser Angebot einstellen, dass Ihre Nutzung nicht einbezogen wird. Hierfür wird Piwik einen zwei Jahre gültigen Opt-out-Cookie bei Ihnen speichern ("matomo_ignore"), um die Erfassung abzustellen.
Wir bieten unseren Nutzern auf unserer Webseite die Möglichkeit eines Opt-Out aus dem Analyseverfahren. Hierzu müssen Sie dem entsprechenden Link folgen.
Auf diese Weise wird ein weiterer Cookie auf ihrem System gesetzt, der unserem System signalisiert die Daten des Nutzers nicht zu speichern. Löscht der Nutzer den entsprechenden Cookie zwischenzeitlich vom eigenen System, so muss er den Opt-Out-Cookie erneut setzen.
Nähere Informationen zu den Privatsphäreeinstellungen der Matomo Software finden Sie unter folgendem Link: https://matomo.org/docs/privacy/.
Jobspreader
Jobspreader Analytics ist eine Software mit der einfache, aber genau auf unsere Jobspreader-Job-Kampagnen abgestimmte Nutzungsanalysen durchgeführt werden können.
Mittels Jobspreader Analytics wird erfasst, wie viele User (nicht: welche) von einer mittels des Jobspreader
verbreiteten Stellenanzeigen auf unsere Karrierewebseite gelangt sind. Weiter wird erfasst, wie viele dieser
User (nicht: welche) einen Bewerbungsprozess auf der Karriereseite gestartet und wie viele User (nicht: welche) diesen Prozess auch beendet, d.h. eine Bewerbung abgesendet, haben.
Mittels dieser Informationen können wir erkennen, wie über den Jobspreader verbreitete Job-Kampagnen in
den platzierten Umfeldern mit ihren Inhalten auf potenzielle Bewerber wirken und in welchem Maße die
Karriereseite und/oder mobile Karriereapplikation den durch den Jobspreader gewonnenen Bewerber zum
Beginn des Bewerbungsprozesses auf der Seite motiviert. Schließlich können wir auch erkennen, wie hoch
die Absprungrate innerhalb des Bewerbungsprozesses auf der Seite bzw. Applikation ist. All diese mit Job-
spreader Analytics gewonnenen Erkenntnisse tragen dazu bei, die Jobspreader-Kampagne im Hinblick auf
Umfelder, Inhalte und Prozesse quantitativ wie qualitativ beurteilen und gegebenenfalls optimieren zu können.
Im Rahmen von Jobspreader Analytics werden die vier oben genannten Cookies gesetzt. Darüber hinaus vermerken wir, wie oft die Seite, auf der Jobspreader Analytics eingebaut ist, aufgerufen
wird (dies erkennen wir daran, ob und damit wie oft das Jobspreader Analytics Script geladen wird) und wie
oft dem gegenüber auch die Einwilligung zum Laden von Cookies erteilt wird. Hieran können wir erkennen,
in wieviel Prozent der Fälle die Einwilligung erteilt wird.
Daneben wird kurzfristig die IP-Adresse des Users verarbeitet, da dies technisch zwingend notwendig ist. Die
IP-Adresse wird danach jedoch unmittelbar gelöscht und nicht weiterverarbeitet.
Mit dem Jobspreader Analytics werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet.
Zwar wird die IP-Adresse als Beispiel für ein personenbezogenes Datum in Erwägungsgrund 30 DSGVO genannt, jedoch bedeutet dies nicht, dass sie immer als personenbezogenes Datum im Sinne des Art. 4 Nr. 1
zu qualifizieren ist.
Nach der Legaldefinition aus Art. 4 Nr. 1 DSGVO sind Daten personenbezogen, wenn darin Informationen
enthalten sind, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Zur Beantwortung dieser
Frage ist wiederum auf die Kenntnis abzustellen, die der Verantwortliche haben muss, um eine Information
einer natürlichen Person zuordnen zu können.
Grundsätzlich können IP-Adressen zurückverfolgt werden und können insoweit personenbeziehbare Daten
sein. Der EuGH urteilte in der sog. Breyer-Entscheidung 2016 dazu, dass es sich bei (dynamischen) IP-Adressen nur dann um personenbezogene Daten, wenn auf Seiten des Websitebetreibers Mittel zur Verfügung
stehen, die von ihm vernünftigerweise eingesetzt werden können, um eine Person anhand ihrer IP-Adresse
zu identifizieren. In Betracht für eine solche Identifizierung durch den Websitebetreiber kämen dabei auch
rechtlich durchsetzbare Mittel.
Solche Mittel liegen uns nicht vor. Infolgedessen werden in diesen konkreten Fällen keine personenbeziehbaren Daten in Form der IP-Adresse verarbeitet
Cookies, die „Informationen speichern“, die „unbedingt erforderlich sind“ dürfen ohne Einwilligung eines
Nutzers gespeichert werden. Einfache Cookies, die eine nicht personenbeziehbare Session-ID vergeben, um
eine einfache digitale Nutzungsanalyse durchzuführen, können als erforderlich im Sinne von § 25 Abs. 2 Nr.
2 TTDSG betrachtet werden Derart einfache digitale Nutzungsanalysen geben uns als einsetzendem Unternehmen einen Überblick über die Besucherströme auf den eigenen Seiten und Applikationen. Im vorliegenden Fall wird dadurch sichtbar, welche Stellenanzeigen in welchen Umfeldern auf Interesse stoßen, welche
Stellenanzeigen darüber hinaus in welchem Maße tatsächlich Bewerbungen auslösen und ob das Bewerbungs-Formular gut durch den Prozess führt oder Abbrüche zu verzeichnen sind, die auf technische
oder ergonomische Schwierigkeiten zurückzuführen sind.
Insoweit ist der Einsatz von einfachen Cookies für einfache Nutzungsanalysen wie im vorliegenden Fall im
Sinne des § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG erforderlich.
Überobligatorisch überlassen wir in diesem Fall dennoch unseren Usern die Entscheidung, ob die Jobspreader Analytics Cookies gesetzt werden dürfen oder nicht.